vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ausschreibung legt Eignungsnachweise fest

JudikaturBVwGStefan ZleptnigRPA 2014, 200 Heft 4 v. 1.8.2014

Normen: BVergG § 19 Abs 1, BVergG § 69, BVergG § 70, BVergG § 74, BVergG § 75, BVergG § 76, BVergG § 83, BVergG § 125, BVergG § 129 Abs 1, BVergG § 123, GewO § 32 Abs 1 Z 1, UGB § 228

Die Anforderungen an den Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit werden konkret in der Ausschreibung festgelegt. Der Nachweis der Leistungsfähigkeit hat daher entsprechend der Ausschreibung zu erfolgen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte