EuG, 11.07.2013, Rs T-358/08
Spanien/Kommission
Art 14 Abs 10 RL 93/38/EWG
53. Der geografische und der zeitliche Aspekt sind keine Kriterien für die Definition eines Bauwerks im Sinne von Art 14 Abs 10 Unterabs. 1 der Richtlinie 93/38 , aber notwendige Gesichtspunkte zur Erhärtung, dass ein derartiges Bauwerk vorliegt, denn nur Arbeiten innerhalb eines bestimmten geografischen und zeitlichen Rahmens können als ein einziges Bauwerk angesehen werden.