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„Nachschieben“ von Widerrufsgründen im Nachprüfungsverfahren

JudikaturRPA-SlgRPA-Slg 2013/60RPA 2013, 313 Heft 5 v. 1.11.2013

BVA, 04.02.2013, N/0117-BVA/14/2012-34

BVergG § 139

In diesem Zusammenhang ist zunächst darauf hinzuweisen, dass sich die Nachprüfungsbehörde nach der Judikatur des VwGH auch mit den vom Auftraggeber im Nachprüfungsverfahren zusätzlich ins Treffen geführten Widerrufsgründen auseinanderzusetzen hat, sodass der Vorwurf des Antragstellers des unzulässigen „Nachschiebens“ von Widerrufsgründen ins Leere geht (vgl VwGH 25.9.2012, Zl. 2008/04/0082).

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