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Widerruf bei Überschreitung der Schätzkosten

JudikaturRPA-SlgRPA-Slg 2013/59RPA 2013, 313 Heft 5 v. 1.11.2013

BVA, 04.02.2013, N/0117-BVA/14/2012-34

BVergG § 139 Abs 1

Die Angebotspreise liegen jedoch trotz sorgfältiger Auftragswertschätzung weit über dem Ansatz. Dies stellt schon nach den Gesetzesmaterialien einen zwingenden Widerrufsgrund iSd § 139 Abs 1 BVergG dar (vgl. auch BVA 21.4.2009, N/0018-BVA/07/2009-26).

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