vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BVA: Der Beginn des Fristlaufes ist Auftraggebersache

JudikaturBeatrix LehnerRPA 2013, 235 Heft 4 v. 1.8.2013

BVergG 2006 § 2 Z 16 a ii, BVergG 2006 § 321 Abs 1, BVergG 2006 § 322 Abs 2 Z 2

Die Verständigung vom Bereitstehen für den Download ist als Absendung zu qualifizieren.Berichtigungen und Anfragenbeantwortung während der Angebotsfrist sind gesondert anfechtbare Entscheidungen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte