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Kein Zuschlag auf Alternativangebote ohne (hinreichende) Mindestanforderungen

JudikaturManfred Essletzbichler , Wolfgang LauchnerRPA 2013, 229 Heft 4 v. 1.8.2013

BVergG 2006 § 2 Z 2, BVergG 2006 § 81 Abs 2, BVergG 2006 § 106 Abs 4

Die für die Beurteilung der Gleichwertigkeit von Alternativangeboten maßgeblichen Kriterien müssen bereits in der Ausschreibungsunterlage festgelegt sein; der Auftraggeber hat zu spezifizieren, welche Kriterien und Eigenschaften für die Beurteilung der Gleichwertigkeit maßgeblich sind.

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