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Kostentragung im Verfahren zur Aufhebung einer einstweiligen Verfügung

JudikaturRPA-SlgRPA-Slg 2013/13RPA 2013, 52 Heft 1 v. 1.2.2013

BVA, 11.07.2012, N/0015-BVA/08/2012-120

AVG § 76 Abs 1

Gemäß § 76 Abs 1 AVG war die Auftraggeberin als Antragstellerin im Verfahren über die Aufhebung der eV zur Bezahlung dieser Barauslagen zu verpflichten.

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