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Technische Leistungsfähigkeit: Zeitpunkt des Vorliegens und Zeitpunkt der faktischen Mittel-Verfügbarkeit

EntscheidungsbesprechungRoland KataryRPA 2012, 133 Heft 3 v. 1.6.2012

Eine Erörterung aus Anlass der Entscheidung BVA 24.2.2012, N/0007-BVA/13/2012-19, mit der Schlussfolgerung, dass zur Erfüllung der technischen Leistungsfähigkeit im relevanten Vorliegenszeitpunkt zwar eine rechtlich gesicherte, nicht aber die faktische Verfügbarkeit erforderlich ist.11Als Rechtsvertreter am Verfahren beteiligt.

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