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Aufschiebenden Wirkung ex nunc

JudikaturRPA-SlgRPA-Slg 2012/3RPA 2012, 42 Heft 1 v. 1.2.2012

VwGH, 28.09.2011, 2011/04/0153

VwGG § 30 Abs 2

Eine allfällige, mit dem angefochtenen Bescheid außer Kraft getretene einstweilige Verfügung (vgl. § 329 Abs 4 BVergG 2006 idF BGBl. I Nr. 15/2010) würde auch bei Aufhebung des angefochtenen Bescheides oder Gewährung der aufschiebenden Wirkung nicht wieder in Kraft treten (vgl. Beschluss vom 10. Jänner 2011, AW 2010/04/0046), zumal die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 30 Abs 2 VwGG ex nunc wirkt (vgl. Erkenntnis vom 19. Februar 2009, 2009/01/0001).

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