SA GA Pedro Cruz Villálon, 16.11.2011, C-357/10 Duomo Gpa
Art 15 RL 2006/123 , Art 16 RL 2006/123
58. Angesichts der vorstehenden Ausführungen wäre der Schluss zu ziehen, dass die Art. 15 und 16 der Dienstleistungsrichtlinie einer nationalen Bestimmung entgegenstehen, nach der Unternehmen, die sich um die Vergabe von Dienstleistungen der Abrechnung, Festsetzung und Beitreibung von Abgaben und anderen Einnahmen der lokalen Gebietskörperschaften bemühen, über ein vollständig eingezahltes Mindestgesellschaftskapital von 10 Millionen Euro verfügen müssen.