VwGH, 22.06.2011, 2011/04/0007
BVergG § 331 Abs 4
Die in § 331 Abs. 4 BVergG 2006 vorgesehene Möglichkeit eines Feststellungsantrages (wenn ein Bescheid des Bundesvergabeamtes über den Antrag auf Nichtigerklärung einer Auftraggeberentscheidung vom Verwaltungsgerichtshof aufgehoben wurde und vor der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes der Zuschlag erteilt oder das Vergabeverfahren widerrufen worden ist) kommt nach dem klaren Wortlaut dieser Bestimmung nur jenem Unternehmer zu, der den Nachprüfungsantrag gestellt hat.