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Kein Rechtsschutzbedürfnis nach erfolgtem Widerruf

JudikaturRPA-SlgRPA-Slg 2011/95RPA 2011, 357 Heft 6 v. 1.12.2011

VwGH, 22.06.2011, 2011/04/0007

BVergG 2006 § 135 Abs 1, BVergG 2006 § 140 Abs 8, BVergG 2006 § 325 Abs 1, BVergG 2006 § 326

Auch bei Aufhebung des Bescheides, mit dem die Zuschlagsentscheidung für nichtig erklärt wurde, durch den Verwaltungsgerichtshof käme eine Zuschlagserteilung an die Bieterin auf Grund der mit dem angefochtenen Bescheid für nichtig erklärten Zuschlagsentscheidung nicht mehr in Betracht, weil der zwischenzeitig erfolgte Widerruf des Vergabeverfahrens dadurch nicht unwirksam würde (Hinweis E vom 27. Juni 2007, 2006/04/0022).

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