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VKS: Umwandlung von Fax auf Mail auf Risiko des Bieters

JudikaturHubert ReisnerRPA 2011, 353 Heft 6 v. 1.12.2011

BVergG 2006 § 43 Abs 6, BVergG 2006 § 132 Abs 1, WVRG 2007 § 24 Abs 1, AVG 1991 § 71 Abs 1

Nach dem klaren Gesetzeswortlaut hat der Auftraggeber lediglich den Zeitpunkt nachzuweisen, zu dem er die Zuschlagsentscheidung abgesendet hat, sowie dass diese auch tatsächlich dem Bieter zugekommen ist.

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