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BVA: Subunternehmer oder Zulieferer?

JudikaturUlrike Sehrschön , Wilhelm OffenbeckRPA 2011, 338 Heft 6 v. 1.12.2011

BVergG 2006 § 2 Z 34 a, BVergG 2006 § 3, BVergG 2006 § 4, BVergG 2006 § 12, BVergG 2006 § 70, BVergG 2006 § 83

Bei der Abgrenzung, ob ein Teil der zu vergebenden Leistung erbracht oder lediglich eine Hilfsfunktion (etwa als Zulieferer) ausgeübt wird, ist stets auf den vom Auftraggeber konkret vorgegebenen Leistungsgegenstand abzustellen.

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