VKS Wien, 13.01.2011, VKS-12312/10
WVRG 2007 § 21 Abs 4
Nach den klaren Bestimmungen sowohl des WVRG 2007 als auch des BVergG 2006 ist eine Zuständigkeit der Nachprüfungsbehörden zur Nichtigerklärung eines Zuschlages nicht gegeben. Soweit die Antragstellerin in diesem Zusammenhang unionsrechtliche Bedenken dagegen geltend macht, wird im Anschluss an die Behandlung der Anträge Stellung genommen werden. Mangels Zuständigkeit der angerufenen Nachprüfungsbehörde zur Nichtigerklärung der Auftragserteilung war dieser Antrag als unzulässig zurückzuweisen.