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Kein drohender Schaden durch Zuschlagserteilung vor Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung

JudikaturRPA-SlgRPA-Slg 2011/61RPA 2011, 229 Heft 4 v. 1.9.2011

BVA, 20.07.2011, N/0070-BVA/12/2011-EV7

BVergG § 328 Abs 1

Soweit das Begehren der Antragstellerin darauf gerichtet ist, dem Auftraggeber die Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung sowie die Erteilung des Zuschlages zu untersagen, ist festzuhalten, dass sich das gegenständliche Vergabeverfahren noch im Stadium der Prüfung der Angebote befindet und demzufolge noch keine Zuschlagsentscheidung getroffen worden ist. Somit droht aber der Antragstellerin im derzeitigen Stand des Vergabeverfahrens jedenfalls kein unmittelbarer Schaden durch die Erteilung des Zuschlages (siehe dazu schon BVA 12.1.2009, N/0001-BVA/13/2009-6 sowie jüngst BVA 4.7.2011, N/0056-BVA/12/2011-EV6).

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