BVA, 01.06.2011, N/0035-BVA/08/2011-77
BVergG 2006 § 68 Abs 1 Z 7, BVergG 2006 § 129 Abs 1 Z 1, BVergG 2006 § 129 Abs 2
Wenn damit einhergehend die Antragstellerin in ihrem Teilnahmeantrag die abverlangten Formblätter B) und C) nicht ausgefüllt hat und auch sonst keine diesen Formblättern inhaltlich äquivalente Erklärung abgegeben hat, hat die Antragstellerin bei Abgabe des Teilnahmeantrags wegen Nichtangabe der Berufsbefugnisse ihrer Mitglieder, sprich Gesellschafterinnen eine Auskunft gemäß § 68 Abs 1 Z 7 BVergG 2007 über ihre Befugnis nicht erteilt.