BVergG § 129 Abs 1 Z 3, BVergG § 129 Abs 1 Z 7
Das Anbieten von Positionen des Leistungsverzeichnisses mit Euro Null weist - bereits für sich allein genommen - in Richtung einer spekulativen Preisgestaltung. Ob und in welchem Umfang diese Leistungen tatsächlich angefallen wären, ist ohne Belang.