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VwGH: Erfordernis der nachgestaltenden künstlerischen Fähigkeiten auch im geringen Ausmaß wesentlich

JudikaturBeatrix LehnerRPA 2011, 135 Heft 3 v. 1.6.2011

BVergG § 70 Abs 1 Z 1, GewO 1994 § 2 Abs 11

Die nachgestaltende künstlerische Fähigkeit muss für die Restaurierung des vorliegenden (Bau)Kunstwerkes im Sinne des § 2 Abs 11 GewO 1994 zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung erforderlich sein.

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