EuGH, 17.02.2011, Rs C-251/09 Kommission/Zypern
56. Das Ziel der Richtlinie 92/13 ist sicherzustellen, dass rechtswidrige Entscheidung der Auftraggeber zum Gegenstand wirksamer und möglichst schneller Nachprüfungsverfahren gemacht werden können (vgl. in diesem Sinne die Urteile Universale-Bau e.a., Randnr. 74, ebenso vom 23. Dezember 2009, Kommission/Irland, C-455/08 , Randnr. 26).