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BVA: Die mit der Angebotsprüfung und -beurteilung befassten Mitarbeiter des Auftraggebers haben genauso unbefangen zu sein wie externe Sachverständige.

JudikaturVeronika ZoidlRPA 2011, 93 Heft 2 v. 1.4.2011

BVergG 2006 § 313, BVergG 2006 § 325 Abs 1

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