vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH: Antragslegitimation nach Ablauf der Zuschlagsfrist

JudikaturHanno LiebmannRPA 2011, 90 Heft 2 v. 1.4.2011

BVergG 2002 § 79, BVergG 2006 § 112, BVergG 2002 § 101, BVergG 2006 § 133

Ein Angebot ist auch nach Ablauf der Zuschlagsfrist „zuschlagsfähig“, zumal der Bieter die Annahme des Auftrags erklären kann.Der Auftraggeber hat dem Bieter bei Ablauf der Zuschlagsfrist die Möglichkeit zu geben, die Bindungswirkung seines Angebots zu verlängern.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte