BVA, 17.01.2011, N/0076-BVA/08/2008-332 ua
BVergG § 320 Abs 1
Insoweit ein Schaden iSd § 320 Abs 1 BVergG 2006 zu Lasten der Erst-, Zweit- und Viertantragstellerin letztlich deshalb erwogen werden könnte, weil die BBG nur einen Teil des von ihr 2008 bei verschiedenen Unternehmen nachgefragten Gesamtbedarfs zum Gegenstand der Rahmenvereinbarung mit jeweils der Erst-, Zweit und Viertantragstellerin machen hätte wollen, sind die Antragstellerinnen nochmals darauf hinzuweisen, dass ihnen insoweit der Schaden nicht durch die eigene Aufforderung zur Angebotsabgabe droht, sondern durch diejenigen Aufforderungen zur Angebotsabgabe, wie durch die BBG an andere Unternehmer(-Innen) gerichtet.