BVA, 20.09.2010, N/0078-BVA/09/2010-EV7
BVergG 2006 § 329 Abs 3 idF BGBl I 2010/15
Aufgrund der (befristeten) Untersagung der Erklärung des Widerrufs der gegenständlichen Ausschreibung „Sicherheitstechnik“ ist es dem Auftraggeber (für die Dauer des Nachprüfungsverfahrens) verwehrt, die idente Leistung erneut auszuschreiben. Der entsprechende Antrag der Antragstellerin war daher abzuweisen.