VwGH, 08.10.2010, 2006/04/0173
BVergG § 131
Daraus folgt, dass die belangte Behörde im vorliegenden Beschwerdefall unzutreffend die Auffassung vertreten hat, dass die mit einem Begründungsmangel behafteten Zuschlagsentscheidungen der mitbeteiligten Auftraggeberin absolut nichtig seien. Vielmehr hätte die belangte Behörde die gegen die Zuschlagsentscheidungen vorgebrachten Argumente der Beschwerdeführerin inhaltlich prüfen und dabei die Rechtmäßigkeit der Ausscheidung der Beschwerdeführerin als Vorfrage (wie erwähnt war diese Entscheidung hier noch nicht gesondert anfechtbar) beurteilen müssen.