Art 21 RL 2004/18/EG , Art 36 RL 2004/18/EG , Art 53 Abs 2 RL 2004/18/EG
Die Transparenzpflicht besteht in dem Fall, in dem ein Unternehmen, das in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem der betreffende Dienstleistungsauftrag erteilt wird, ansässig ist, an diesem interessiert sein kann.