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Aussetzung des Verfahrens über die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung bis zur Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Ausscheidens

JudikaturRPA-SlgRPA-Slg 2010/31RPA 2010, 296 Heft 5 v. 1.11.2010

BVA, 05.07.2010, N/0046-BVA/08/2010-73

AVG § 38

Für den erkennenden Senat erscheint es nunmehr vor dem Hintergrund des verspäteten Ausscheidens erst einige Wochen nach der Zuschlagsentscheidung insb auch im Lichte der Verfahrensökonomie gemäß § 39 Abs 2 letzter Satz AVG zweckmäßig, das in § 38 AVG eingeräumte Ermessen dahin auszuüben, dass vorerst die Frage der Rechtmäßigkeit der Ausscheidensentscheidung im Nachprüfungsverfahren N/0055-BVA/08/2010 innerhalb der dafür gemäß § 326 BVergG 2006 zur Verfügung stehenden Frist geklärt wird, bevor die Frage der gebotenen Entscheidung im Nachprüfungsverfahren N/0046-BVA/08/2010 - samt den dort recte gebotenen tragenden Entscheidungsgründen - gelöst wird, zumal ansonsten - mangels Aussetzung - umfangreiche Ermittlungen und sonstige behördliche Tätigkeiten in Bezug auf die Angebote sowohl der Antragstellerin als auch der Einwendungspartei parallel und unter allfälliger Beiziehung von Sachverständigen notwendig werden könnten.

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