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Entweder Dienstleistungsauftrag oder Dienstleistungskonzession

JudikaturRPA-Slg-IntRPA-Slg-Int 2010/29RPA 2010, 293 Heft 5 v. 1.11.2010

SA GA Ján Mazák, 09.09.2010, C-274/09 Privater Rettungsdienst und Krankentransport Stadler

Art 1 Abs 2 lit a RL 2004/18/EG , Art 1 Abs 2 lit d RL 2004/18/EG , Art 1 Abs 4 RL 2004/18/EG

25. Meiner Ansicht nach lässt sich aus diesen Feststellungen des Gerichtshofs schließen, dass das Fehlen einer unmittelbaren Vergütung das entscheidende Kriterium zur Qualifizierung eines Vertrags über Dienstleistungen als Dienstleistungskonzession ist, da das Fehlen einer unmittelbaren Vergütung des Dienstleistungserbringers dem Gerichtshof zufolge eine der Formen darstellt, die das dem Dienstleistungserbringer eingeräumte Recht zur Nutzung der Dienstleistungen annehmen kann, und zugleich mit sich bringt, dass der Dienstleistungserbringer das Betriebsrisiko der fraglichen Dienstleistungen übernimmt.1414Auch in der Rechtsprechung des Gerichtshofs lassen sich Urteile finden, in denen der mittelbare Charakter der Vergütung für sich allein dem Gerichtshof für die Feststellung genügte, dass der fragliche Vertrag eine Dienstleistungskonzession darstellt. Es handelt sich beispielsweise um die Urteile vom 6. April 2006, ANAV (C-410/04 , Slg. 2006, I-3303, Randnr. 16), und vom 13. November 2008, Coditel Brabant (C-324/07 , Slg. 2008, I-8457, Randnr. 24).

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