EuGH SA GA Verica Trstenjak, 14.04.2010, C-271/08 Kommission/Deutschland
Art 43 EG; Art 49 EG
85. In Anbetracht meiner obigen Überlegungen komme ich zu dem Ergebnis, dass tarifvertraglich determinierte Rahmenvereinbarungen grundsätzlich in den Geltungsbereich der Niederlassungs- und der Dienstleistungsfreiheit fallen. Demnach fallen die in Rede stehenden Rahmenvereinbarungen grundsätzlich auch in den Geltungsbereich der auf diese Grundfreiheiten gestützten