EuGH SA GA Verica Trstenjak, 14.04.2010, C-271/08 Kommission/Deutschland
Art 81 Abs 1 EG
67. Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs gibt es demnach keine zwingende Übereinstimmung zwischen dem Geltungsbereich der primärrechtlichen Wettbewerbsvorschriften und dem der Grundfreiheiten. Der Umstand, dass tarifvertragliche Bestimmungen, die der Verbesserung der Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen dienen, nach den Urteilen Albany, Brentjens' und Drijvende Bokken Art. 81 EG nicht unterfallen, bedeutet folglich nicht zwangsläufig, dass solche tarifvertraglichen Bestimmungen auch dem Geltungsbereich der Niederlassungs- und der Dienstleistungsfreiheit entzogen sind.