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OGH: Keine Urheberrechtsverletzung durch Verwendung eines Plans im Standort- oder Bodengutachten einer Ausschreibung

JudikaturPhilipp Götzl , Clemens ThieleRPA 2010, 72 Heft 2 v. 1.4.2010

UrhG § 86, UrhG § 87, ABGB § 1041

Die urheberrechtlichen Verwertungsrechte bilden ein geschlossenes System. Die Verwendung eines Plans für eine Autobahnraststätte in einem Standort- und Bodengutachten zur Beurteilung (Bewertung) eines Bauvorhabens stellt keine urheberrechtlich relevante Nutzung dar.

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