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Keine Manuduktion für den Antrag auf eine mündliche Verhandlung

JudikaturRPA-SlgRPA-Slg 2010/2RPA 2010, 39 Heft 1 v. 1.2.2010

VwGH, 11.11.2009, 2009/04/0203

erster Satz Salzburger Vergabekontrollgesetz 2007 § 18 Abs 3

Nicht zielführend ist auch das Argument der Beschwerde, der angefochtene Bescheid leide deshalb unter einem Verfahrensmangel, weil die belangte Behörde eine mündliche Verhandlung hätte durchführen müssen. Wie nämlich schon die Beschwerde einräumt (und durch die Aktenlage bestätigt ist), hat es die Beschwerdeführerin

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