VwGH, 27.05.2009, 2008/04/0041
BVergG § 129 Abs 1 Z 7
Bei der Unterlassung der Vorlage einer - in der bestandfesten Ausschreibung geforderten - KSV-Auskunft handelt es sich um einen behebbaren, beim Vorliegen eines nicht entsprechenden KSV-Ratings im gemäß § 69 Z. 1 Bundesvergabegesetz 2006 maßgeblichen Zeitpunkt der Angebotsöffnung jedoch um einen unbehebbaren Mangel handelt (vgl. zur Behebbarkeit von Mängeln etwa das hg. Erkenntnis vom 3. September 2008, Zl. 2007/04/0017).