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Gleiche Auslegung im öffentlichen und im Sektorenbereich

JudikaturRPA-Slg-IntRPA-Slg-Int 2009/10RPA 2009, 276 Heft 5 v. 1.5.2009

EuGH, 10.09.2009, C-206/08 WAZV Gotha/Eurawasser

Art 1 Abs 2 lit a RL 2004/17/EG , Art 1 Abs 3 lit b RL 2004/17/EG , Art 1 Abs 2 lit a RL 2004/18/EG , Art 1 Abs 4 RL 2004/18/EG

42. Außerdem ist daran zu erinnern, dass die Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge (ABl. L 134, S. 114) für ihren eigenen Anwendungsbereich in ihrem Art. 1 Abs. 2 Buchst. a und 4 Definitionen des „öffentlichen Auftrags“ und der „Dienstleistungskonzession“ enthält, die im Wesentlichen mit den entsprechenden Definitionen in Art. 1 Abs. 2 Buchst. a und 3 Buchst. b der Richtlinie 2004/17 übereinstimmen.

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