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EuGH: INTERKOMMUNALE ZUSAMMENARBEIT AUCH OHNE AUSSCHREIBUNG MÖGLICH

JudikaturHARALD HAJEKRPA 2009, 272 Heft 5 v. 1.5.2009

Art 1, 11 RL 92/50/EWG

Ein Vertrag zwischen Gebietskörperschaften, welcher deren Zusammenarbeit bei der Erfüllung ihrer im allgemeinen Interesse liegenden Aufgaben regelt und der Umsetzung gemeinschaftsrechtlicher Verpflichtungen der Mitgliedstaaten dient, muss nicht ausgeschrieben werden, sofern kein Privater Vertragspartei wird und das Vergaberecht nicht umgangen werden soll.

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