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„VERTRAUEN IST GUT - KONTROLLE IST BESSER.“ FOLGEN EINER UNRICHTIG BEKANNT GEGEBENEN STILLHALTEFRIST

EntscheidungsbesprechungDORIS STEINERRPA 2009, 233 Heft 5 v. 1.5.2009

1. Einleitung

Die Auftraggeberin beabsichtigte ein Cryo-Ultramicrodrone im Wege eines Verhandlungsverfahrens nach vorheriger Bekanntmachung im Unterschwellenbereich zu beschaffen. Sowohl die Antragstellerin als auch die „präsumtive Zuschlagsempfängerin“ haben rechtzeitig Teilnahmeanträge gelegt, sowie Angebote eingereicht. In der am 6.4.2009 per Telefax bekannt gegebenen Zuschlagsentscheidung hat die Auftraggeberin das Ende der Stillhaltefrist mit 15.4.2009 angegeben.

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