BVA, 17.03.2009, N/0009-BVA/08/2008-37
BVergG § 324 Abs 2
Haben nunmehr die Einschreiterinnen ausweislich ihrer Eingabe vom 10.3.2009 der Auftraggeberin die Bildung einer Bietergemeinschaft angezeigt, kommen dieser Bietergemeinschaft grundsätzlich die nachprüfungsverfahrensbezüglichen Rechte zu - §§ 20 Abs 3 und 188 Abs 2 BVergG 2006, zumal Punkt 2.1 des Teils A der streitgegenständlichen Angebotsunterlagen, auf den die Einschreiterinnen in ihrer bereits zitierten Bietergemeinschaftsanzeige selbst Bezug nehmen, es für Gesellschafter einer Bietergemeinschaft, also die Einschreiterinnen ausschließt, gleichzeitig als Einzelbieter aufzutreten, die sonst in ihren rechtlich geschützten Interessen unmittelbar nachteilig betroffen sein könnten.