EuGH, 03.04.2008, Rs C-346/06 Rüffert
Art 49 EG, Art 3 RL 96/71/EG
Nach Art 3 Abs 8 Unterabs 2 der Richtlinie 96/71 können die Mitgliedstaaten, wenn es kein System zur Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen oder Schiedssprüchen gibt, auch die Tarifverträge oder Schiedssprüche zugrunde legen, die für alle in den jeweiligen geografischen Bereich fallenden und die betreffende Tätigkeit oder das betreffende Gewerbe ausübenden gleichartigen Unternehmen allgemein wirksam sind, oder diejenigen Tarifverträge, die von den auf nationaler Ebene repräsentativsten Organisationen der Tarifvertragsparteien