vorheriges Dokument
nächstes Dokument

AKTUELLER STAND DER IN-HOUSE-VERGABE - DER VERSUCH EINER SYSTEMATISIERUNG

FachbeitragPHILIPP GÖTZL , ADELHEID MÖLLERRPA 2008, 66 Heft 2 v. 1.4.2008

1. Ausgangslage

Nach der europäischen Rechtsprechung1)1)EuGH 18.11.1998, Rs C-107/98 , Teckal, Rz 50, Slg 1999, I-08121 oder EuGH 7.12.2000, Rs C-94/99 , ARGE Gewässerschutz, Rz 40, Slg 2000, I-11037. ist es für eine Anwendung des Vergaberechts grundsätzlich ausreichend, dass eine „Vereinbarung zwischen zwei wirklich verschiedenen Personen getroffen wurde (...) [wobei es] grundsätzlich genügt, dass der Vertrag zwischen einer Gebietskörperschaft und einer rechtlich von dieser verschiedenen Person geschlossen wurde. Etwas anderes kann indessen nur dann gelten, wenn die Gebietskörperschaft über die fragliche Person eine Kontrolle ausübt wie über ihre eigenen Dienststellen und wenn diese Person zugleich ihre Tätigkeit im Wesentlichen für die Gebietskörperschaft oder die Gebietskörperschaften verrichtet, die ihre Anteile innehat/-haben“. 2)2)SA des GA Leger vom 15.6.2000 in RS C-94/99 , ARGE Gewässerschutz, Rz 53.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!