BVA, 23.12.2007, N/0124-BVA/08/2007-EV16
BVergG § 329 Abs 1
Der EuGH hat in der Rs C-424/01 ausgesprochen, dass die Erfolgsaussichten des bzw der Nachprüfungsbegehren in die Provisorialentscheidung einfließen können. Der hier erkennende Senatsvorsitzende hält es für geboten, bei eindeutig geklärter Sach- und Rechtslage diesen Aspekt in die Interessensabwägung gemäß § 329 Abs 1 BVergG 2006 einfließen zu lassen, denn kann es doch sachlich gerechtfertigt im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes gemäß Art 2 StGG und Art 7 B-VG gerade nicht Sinn des Provisorialrechtsschutzes vor dem Bundesvergabeamt sein, in das durch das