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EuGH: RUNDFUNKGEBÜHREN BILDEN EINE ÖFFENTLICHE FINANZIERUNG IM SINNE DES VERGABERECHTS

JudikaturCHRISTIAN FINKRPA 2008, 43 Heft 1 v. 1.2.2008

Art 1 lit a sublit iv und lit b Richtlinie 92/50/EWG , Art 1 Abs 9 und Art 16 lit b Richtlinie 2004/18/EG

Eine Gebühr, die durch einen staatlichen Akt eingeführt worden ist, durch den Staat garantiert und mittels hoheitlicher Befugnis eingezogen wird, erfüllt die Voraussetzung einer „Finanzierung durch den Staat“.

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