Art 3 Abs 2 RL 92/50/EWG , Art 14 RL 92/50/EWG , Art 16 RL 92/50/EWG
Von der eingeschränkten Verpflichtung zur Transparenz bei der Vergabe nichtprioritärer Dienstleistungen kann ein Auftraggeber dann nicht Gebrauch machen, wenn ein eindeutig grenzüberschreitendes Interesse an diesem Auftrag besteht.