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EINSTWEILIGE VERFÜGUNGEN DURCH HÖCHSTGERICHTE

EntscheidungsbesprechungHUBERT REISNER , MICHAEL BREITENFELDRPA 2008, 13 Heft 1 v. 1.2.2008

1. Einleitung

Jüngst war ein großes Vergabeverfahren beim BVA mit mehreren Nachprüfungsverfahren anhängig. In der Folge wurde eine Reihe von Beschwerden beim VfGH und VwGH erhoben. Im Zuge dieser Verfahren gewährten beide Höchstgerichte einigen der Beschwerden aufschiebende Wirkung. Im Ergebnis stellt dies eine Abkehr von der bisherigen Linie dar, in Vergabesachen keine einstweiligen Verfügungen zu erlassen.1)1)Die Erörterung der Rechtsprechung in diesem Beitrag bezieht sich ausschließlich auf Beschlüsse des VfGH und des VwGH betreffend Vergabekontrollverfahren. Eine Einbeziehung aller Beschlüsse über die aufschiebende Wirkung würde den vorgegebenen Rahmen sprengen und Aspekte einbeziehen, die in Zusammenhang mit der Vergabekontrolle nicht von Interesse sind. Dieser Entwicklung ist dieser Beitrag gewidmet.

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