Das mittlerweile in der „Vergabe-Community“ bekannt gewordene Vergabeverfahren im Zusammenhang mit der Errichtung eines Kraftwerks in der Steiermark findet auch in der RPA seinen Niederschlag. Das Bemerkenswerte an diesem Vergabeverfahren ist, dass nicht nur fünf Nachprüfungsverfahren vor dem Bundesvergabeamt durchgeführt wurden, sondern dass auch sowohl der VfGH als auch der VwGH Beschwerden eines (ausgeschiedenen) Bieters (wenn auch nur kurzfristig) aufschiebende Wirkung zuerkannt haben.