BVergG 2002 § 67 Abs 5, BVergG 2002 § 94 Abs 4, BVergG 2002 § 98 Z 8
Wird die erste Zuschlagserteilung mittels Bescheid für nichtig erklärt, ist die Vergabekontrollbehörde im Fall der neuerlichen Anfechtung der zweiten Zuschlagserteilung nicht an den ersten Bescheid gebunden.