Kann sich ein Bieter, dessen Angebot für den Zuschlag nicht in Betracht kommt, zur Darlegung seines Schadens im Nachprüfungsverfahren auf den Umstand berufen, dass das Vergabeverfahren zwingend zu widerrufen ist? In jüngerer Zeit hat der Verwaltungsgerichtshof mehrfach entschieden, dass dies im Regelfall unzulässig ist. Der Aufsatz untersucht diese Judikaturlinie.