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UVS STEIERMARK: MINDESTINHALT DER ZUSCHLAGSENTSCHEIDUNG - AUFWEICHUNG VON MINDESTANFORDERUNGEN DURCH LEITPRODUKTE

JudikaturASTRID EDLINGERRPA 2007, 248 Heft 5 v. 1.11.2007

BVergG § 98, BVergG § 128, BVergG § 129, BVergG § 130, BVergG § 131, BVergG § 132

Es ist einzelfallbezogen zu prüfen, ob der antragstellende Bieter durch das Zurückhalten von Informationen durch den Auftraggeber in der Zuschlagsentscheidung in seinen Verteidigungsrechten konkret beeinträchtigt wurde und die Zuschlagsentscheidung rechtswidrig ist.

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