Art 1 Buchstabe a - d BKR, Art 6 BKR
Für die Beurteilung, ob der Hauptgegenstand der Vereinbarung die Ausführung einer Bauleistung ist, ist unwesentlich, dass der Auftragnehmer die Arbeiten nicht selbst ausführt, sondern durch einen Subunternehmer ausführen lässt.