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Voraussetzung für Nichtigerklärung

JudikaturRPA-SlgRPA-Slg 2007/1RPA 2007, 48 Heft 1 v. 1.2.2007

VwGH, 30.11.2006, 2005/04/0067

OÖVNG § 2 Abs 2 Z 2, OÖVNG § 2 Abs 2 Z 10, OÖVNG § 13 Abs 1

Wie sich aus § 10 oÖ VNPG in Zusammenhalt mit § 13 Abs 1 Z 2 oÖ VNPG ergibt, kommt eine Nichtigerklärung einer Entscheidung des Auftraggebers nur in Betracht, wenn die vom Nachprüfungswerber behauptete Rechtswidrigkeit für den Ausgang des Vergabeverfahrens von wesentlichem Einfluss ist (vgl diesbezüglich das hg Erkenntnis vom 21. April 2004, Zl 2004/04/0016, zur vergleichbaren Rechtslage nach dem Kärntner Vergaberechtsschutzgesetz und das hg Erkenntnis vom 1. März 2005, Zl 2002/04/0125, zur vergleichbaren Rechtslage nach dem Stmk Vergabegesetz 1998).

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