BVergG 2006 § 141, BVergG 2006 § 321 Abs 1 Z 7
Wird die Festlegung der Auftragsqualifikation als nicht prioritäre Dienstleistung nicht innerhalb der Anfechtungsfristen des § 321 BVergG 2006 durch ein Begehren auf Nichtigerklärung bekämpft, sind sowohl die Antragstellerin als auch der Auftraggeber an diese Festlegung gebunden.